Absolutes Halteverbot in der „Mauschbacher Straße“ im Ortsteil Baltersweiler
Wegen des Umbaues der Bushaltestelle vor der Kirche im Ortsteil
Baltersweiler gilt auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Bereich
der Haus-Nrn. 41 bis 45 (Anmerkung: Die Anwesen Nr. 41 und 43 sind
unbebaut) in der Zeit vom 01.03.2021 bis voraussichtlich 19.03.2021
ein absolutes Halteverbot.
Die Verkehrsteilnehmer und die Anwohner werden um Verständnis
gebeten.
Die Sperrung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam.
Zuwiderhandlungen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im
Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.
Namborn, den 22.02.2021
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde